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Definiton eines Oldtimers

Im Duden steht als Definition zum Begriff Oldtimer "Altes gut gepflegtes Modell eines Fahrzeuges (besonders eines Autos) mit Sammler- oder Liebhaberwert".
Hieraus ergibt sich aber die Frage, ab wann muss man so ein Fahrzeug sammeln und woraus ergibt sich der Liebhaberwert. Zerlegt man das aus der englisch/amerikanischen Sprache stammende Wort "Oldtimer", so setzt es sich zusammen aus "old" und "time", was gleichbedeutend ist mit: "Aus alter Zeit"’. Alle zuvor genannten Faktoren beinhalten das Verhältnis zu einem Objekt, in diesem Fall zu einem Automobil, welches aus dem Alltagsbild verschwunden ist, schon seit geraumer Zeit vergessen war und im Moment wieder ins Bewusstsein gerückt wird.

Dieses "Vergessen" bedingt natürlich, dass das Fahrzeug relativ selten (im Verhältnis zur Masse) wahrgenommen wird. Zu dem Maß der Seltenheit addiert sich die Popularität der einzelnen Modelle, so werden immer klassische Sportwagen und Cabriolets schneller als Oldtimer bezeichnet als ein parallel hierzu und in größerer Stückzahl existierendes Limousinenmodell. Zu diesem objektiven Maß gesellt sich ein subjektiver Faktor, z.B. wird ein Zwanzigjähriger
ein 25 Jahre altes Auto wahrscheinlich eher als Oldtimer betrachten, als dies ein Fünfzigjähriger tun würde, der dieses Fahrzeug selbst als Massenprodukt erlebt hat. Diese Empfindungen werden im wesentlichen von der äußeren Erscheinung des Fahrzeuges geprägt, so sind hier als Unterscheidungsmerkmale gegenüber modernen
Fahrzeugen verchromte Stoßstangen, runde, in den Kotflügel eingesetzte Scheinwerfer, aufgesetzte (Chrom -) Türgriffe, ausgesetzte Regenrinnen etc. zu nennen. Solche Fahrzeuge fallen im heutigen Straßenbild (unter den normalen Fahrzeugen) deutlich auf.

Der Begriff Oldtimer wird somit zwar von jedem mit einem gewissen Spielraum geprägt und ein Exot, der immer selten war und vielleicht von keinem erkannt wird, wird früher als Oldtimer definiert, jedoch tritt dieser zuvor beschriebene
Erinnerungseffekt bei selteneren Fahrzeugen nach ca. 15 Jahren, bei gängigeren Fahrzeugen nach ca. 20 Jahren auf.

Da also der Begriff "Oldtimer" mit subjektiven Größen behaftet ist, müsste eine Norm gefunden werden, um ein objektives Maß zu erhalten. Aber auch hier gibt es noch unterschiedliche Altersangaben, die im einzelnen sind:

I. Die 20 Jahres Grenze
1. Die Regelungen der Versicherungen
Die führenden Oldtimer Versicherungen wie Württembergische, HDI, Mannheimer etc. gewähren ihren Kunden für Liebhaberfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, einen besonderen Tarif. Dieser ist in den meisten Fällen günstiger als die normale Einstufung nach Typenklassen, da Fahrzeuge dieses Alters in der Regel weniger häufig, vorsichtiger und von weniger risikobereiten Fahrergruppen bewegt werden.

Diese Sondertarife werden fast durchgängig als "Oldtimer-Tarife" bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist in den meisten Fällen der gleichzeitige Besitz eines Alltagsfahrzeugs und die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens, aus dem sich
ergibt, dass das zu versichernde Fahrzeug einen bestimmten Marktwert besitzt. Der Marktwert entspricht dabei dem Preis, den ein Liebhaber dieses Modells beim Handel von privat an privat durchschnittlich zu zahlen bereit ist. Durch die Versicherung von alten Fahrzeugen zu diesem Marktwert hat die Versicherungswirtschaft also anerkannt, dass ab einem bestimmten Alter der Wert eines Autos oder Motorrads allein von der Akzeptanz und Beliebtheit in diesem Personenkreis bestimmt wird und nicht mehr dem normalen Wertverlust unterliegt.

2. Die gesetzlichen Regelungen
Eine gesetzliche Definition des Oldtimerbegriffs gibt es weder in nationalen noch in europäischen Rechtsvorschriften. Dennoch lässt sich aus verschiedenen Regelungen folgern, dass Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter einen Sonderstatus genießen und nicht mehr als Gebrauchtwagen im herkömmlichen Sinne anzusehen sind. §28III
StVZO gibt den örtlich zuständigen Zulassungsstellen die Möglichkeit, sogenannte "07er Wechselkennzeichen" für Oldtimer auszugeben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die meisten Zulassungsstellen die Altersgrenze hierfür bei 20 Jahren ansetzen, obwohl sie in der Festlegung des Mindestalters grundsätzlich frei sind. Der Inhaber eines solchen 07er-Kennzeichens hat die Möglichkeit, bis zu sieben Fahrzeuge auf dieses Kennzeichen anzumelden und zahlt hierfür einen pauschalen Steuersatz von zur Zeit € 192,00 pro Jahr (unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse). Neben
den Versicherungen haben also auch der Gesetzgeber und Behörden den Sonderstatus von mehr als 20 Jahre alten Autos anerkannt.

II. Die 30-Jahres-Grenze
1. Die Regelungen der Versicherungen
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren die gleichen Regelungen wie oben beschrieben. Einige Versicherer gewähren für diese Altersstufe nochmals günstigere Tarife.
2. Die gesetzlichen Regelungen
Nach §21c i.V.m. §23 I c StVZO besteht für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis als Oldtimer zu erhalten (sog. Oldtimerkennzeichen). Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen versehen sind, werden ebenfalls pauschal mit jährlich € 192,00 versteuert, dürfen aber im Gegensatz zu Autos
mit 07er Kennzeichen regelmäßig im Alltagsbetrieb gefahren werden. Weder §21c noch §23 StVZO definiert den Oldtimerbegriff, jedoch verweist §21c I 4 StVZO auf eine Richtlinie, nach deren Vorschrift eine Begutachtung zur Vergabe eines Oldtimerkennzeichens zu erfolgen hat. Diese Richtlinie ist der vom DEUVET in Zusammenarbeit mit dem TÜV erstellte "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern". Durch die Verwendung des Begriffs Oldtimer in diesem Zusammenhang stellt der Gesetzgeber damit klar, dass spätestens mit dem Erreichen der 30 Jahres Grenze die Oldtimer Eigenschaft eines Autos gegeben ist. Ursprünglich sollte diese Grenze bereits bei 25 Jahren gezogen werden wie es bereits in vielen europäischen Nachbarländern der Fall ist, der Bundesrat entschloss sich jedoch nicht zuletzt
auch aus wirtschaftlichen Gründen (entgangene Steuereinkünfte) für das 30 Jahres Limit.

3. Die Regelungen internationaler Dachverbände
Für die Anerkennung eines 20 Jahre alten Fahrzeugs als Oldtimer spricht weiterhin die nachträgliche Einführung der FIVA-Klasse G. Danach gilt ein Auto u.a. dann als Oldtimer, wenn es am 1.1. des laufenden Jahres mindestens 20 Jahre alt ist. Die FIVA, gegründet im Jahr 1966, vereint die Oldtimer Dachverbände aus 40 Ländern der gesamten Welt mit ca.570.000 Oldtimerbesitzern und wird im Europäischen Parlament durch einen Lobbyisten vertreten. Ziel der FIVA ist es, eine europaweite Vereinheitlichung der Anerkennung von historischen Fahrzeugen zu erreichen.

Praktisches Beispiel:
Das Paradebeispiel eines Oldtimers, auf den die aufgezeigten Regeln zutreffen, ist der MGB GT.
Speziell die Frage, ob ein MGB GT, gebaut in den Jahren 1974 bis 1980 ein "Oldtimer" (im allgemeinen Sprachgebrauch, im persönlichen Empfinden, wie auch aus der Normung heraus) ist, kann mit "Ja" beantwortet werden weil:
1. Das Fahrzeug erfüllt die normalen Kriterien des Alters mit "Mehr als 20 Jahren"
2. Das Fahrzeug hat noch die oldtimertypische Bauform (Chromleisten, Türgriffe etc.)
3. Das Fahrzeug taucht so selten im Straßenbild auf, dass bei fast jedem Betrachter der persönliche "Ach schau mal" Eindruck entsteht, somit das Kriterium des Besonderen / Seltenen erfüllt wird.

Diese Punkte nachfolgend im einzelnen:
Der Oldtimerstatus des MGB GT ergibt sich aber nicht nur aus seinem Alter, sondern auch aus seinem Erscheinungsbild und der im Verhältnis zum MGB Cabrio geringen Stückzahl. Während vom MGB in Cabrio- und Coupé-Version insgesamt rund 513.000 Exemplare gebaut wurden, entfallen auf den MGB GT in MkII-Version lediglich 104.000 Stück. Der größte Teil hiervon verblieb in Großbritannien oder wurde in die USA exportiert, lediglich 9.300 Stück verteilten sich auf den Rest der Welt. Das zu bewertende Auto gehört zu diesen, nicht wie das US-Modell in großer Masse (47.000 Stück) produzierten Modellen. Gerade die mangelnde Beliebtheit zum damaligen Zeitpunkt macht den Wagen aus
heutiger Sicht interessant, da es sich um einen der in der Automobilgeschichte häufigen Fälle vom "richtigen Auto zum falschen Zeitpunkt" handelt. Der MGB GT ist als Coupé mit Heckklappe ein früher Vorläufer der erst in den neunziger Jahren von den großen Herstellern entdeckten Sparte des Sport Kombis, in die heute beispielweise ein BMW Z3 Coupé fällt. Der MGB GT zählt somit zu den Initiatoren für eine erst 20 Jahre später zu Ende gedachte Idee.

Trotz dieses fortschrittlichen Konzepts weist der Wagen alle Merkmale eines klassischen 60er Jahre Sportwagens auf, dessen Grundform bereits auf das Jahr 1965 zurückgeht und somit 36 Jahre alt ist. Hierzu zählt die im Verhältnis zur Fahrzeuglänge ausladende Motorhaube und eine kompakte Fahrgastzelle mit kurzen Karosserieüberhängen
im Heckbereich. Typisch sind weiterhin die zahlreichen Chromzierteile (Fensterrahmen, Seitenleisten), Rundinstrumente und der Verzicht auf elektrische oder hydraulische Bedienungshilfen wie Fensterheber, Servolenkung oder ABS. Diese
Technik vermittelt das direkte Fahrerlebnis, das moderne Fahrzeuge nicht mehr bieten können und das Oldtimerliebhaber schätzen. Die Beliebtheit des MGB zeigt sich weiterhin in der großen Zahl von Kleinanzeigen,
in denen in der Fachpresse (Oldtimerzeitschriften) Modelle dieses Typs angeboten werden, an den zahlreichen Händlern, die sich gerade auf den Verkauf dieses Modell spezialisiert haben und nicht zuletzt am großen Ersatzteilangebot. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass es sich bei dem MGB GT um den
letzten Vertreter des erschwinglichen britischen Großserien-Sportwagens handelte, mit seinem Produktionsstop hörte diese spezielle Fahrzeugklasse (Coupévariante eines Cabrios) auf zu existieren und wurde erst Anfang der neunziger Jahre wiederbelebt.

 

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